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Bürgergeld
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Bürgergeld

Die Leistungen vom Jobcenter werden zum Bürgergeld.

Ab 01. Januar 2023 heißt die Grundsicherung für Arbeitssuchende "Bürgergeld".

Es ändert sich aber nicht nur der Name. Welche Änderungen seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) geplant sind, können Sie hier einsehen.

Wichtig für Sie:

  • Das Jobcenter Goslar bleibt für Sie zuständig.
  • Wenn Sie bereits Leistungen vom Jobcenter Goslar beziehen, ist keine zusätzliche Antragstellung auf Bürgergeld erforderlich. 
  • Es findet eine automatische Anpassung und Auszahlung der Regelsätze statt.
  • Die Änderungsbescheide bezüglich der angepassten Regelsätze werden schrittweise versandt.
  • Achtung: Wenn eine laufende Bewilligung endet, ist jedoch, wie gewohnt, ein Weiterbewilligungsantrag zu stellen.


Weitere Informationen erhalten Sie auch im Bürgergeld-Lexikon der Bundesagentur für Arbeit.

Hier geht es zudem der relevanten Pressemitteilung “Bürgergeld“.


Weiterhin ist es möglich bei hohen Heizkosten einen Antrag auf Bürgergeld für nur einen Monat beim Jobcenter Goslar zu stellen. 
Lesen Sie die Pressemitteilung “Heizkosten“.
Weitere Informationen können Sie dem Infoblatt “Heizkosten“ entnehmen.

Eine Antragstellung ist auch online möglich: http://www.jobcenter.digital//Bürgergeld


Haben Sie Fragen? Sprechen Sie die Mitarbeitenden des Jobcenters Goslar gerne an!