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Regelbedarfe
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Regelbedarfe

Der Regelbedarf deckt pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben ab.

Einen Anspruch auf den vollen Regelbedarf haben Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Volljährige, deren Partner minderjährig ist.

  • Er beträgt ab dem 01. Januar 2024 bundeseinheitlich 563,00 EUR.
  • Der Regelbedarf für volljährige Partner beträgt 506,00 EUR.
  • Kinder, die jünger als 6 Jahre sind, erhalten 357,00 EUR und von 6. bis einschließlich 13 Jahren sind es dann 390,00 EUR.
  • Kinder bzw. Jugendliche in einem Alter von 14 Jahren bis 17 Jahren erhalten 471,00 EUR.
  • Junge Erwachsene ab 18 Jahren, die noch keine 25 Jahre alt sind und bei ihren Eltern wohnen oder Personen zwischen 15 und unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umgezogen sind, erhalten 451,00 EUR.

Junge Erwachsene, die 25 Jahre und älter sind, müssen einen eigenen Antrag auf Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) stellen, unabhängig davon, ob sie in einer eigenen Wohnung oder bei den Eltern wohnen. Personen, die in einem eigenen Haushalt leben, bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft (BG), wenn sie mindestens 15 Jahre alt sind.