Fördern und Fordern
Im Mittelpunkt der Grundsicherung steht das aktivierende Betreuungskonzept „Fördern und Fordern“. Ziel ist es, die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen schneller in die Lage zu versetzen, eine Arbeit aufzunehmen und ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften zu sichern. Die eigenverantwortliche Mitwirkung der Arbeitsuchenden soll gestärkt werden, um die Hilfebedürftigkeit so schnell wie möglich zu beenden oder zu verringern. Dazu schließt das Jobcenter Goslar mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen eine Eingliederungsvereinbarung ab, die die aktive Mitarbeit beider Partner an allen Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit festlegt. Dabei steht die individuelle Förderung im Fokus. Ein besonderes Augenmerk gilt den jungen Arbeitsuchenden, den sogenannten „Unter 25-Jährigen“.
Zu den vom Jobcenter Goslar geförderten Leistungen zählen unter anderem:
Die Eingliederung in den Arbeitsmarkt ist vorrangiges Ziel aller Angebote und Maßnahmen des Jobcenters Goslar. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen sich unsere Leistungsempfänger aktiv beteiligen. Alle erwerbsfähigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sind daher verpflichtet,
Wer diesen Verpflichtungen ohne anerkannt wichtigen Grund nicht nachkommt, dem kann das Arbeitslosengeld II gekürzt werden. Bei wiederholten Pflichtverstößen kann dies auch mehrfach geschehen, bis hin zum vollständigen Wegfall der Leistung.