Das Jobcenter übernimmt Unterkunfts- und Heizkosten soweit sie angemessen sind.
Ob die Kosten angemessen sind, richtet sich in erster Linie nach der Zahl der Familienangehörigen, dem örtlichen Mietniveau und den Möglichkeiten des örtlichen Wohnungsmarktes.
Im Landkreis Goslar gelten Mietobergrenzen, die Sie gern bei den Mitarbeitern des Jobcenters erfragen können.