Wenn Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, werden Sie durch den zuständigen Träger der Grundsicherung kranken- und pflegeversichert.
Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden direkt an den Sozialversicherungsträger überwiesen.
Grundsätzlich besteht, anders als bei einem Arbeitsverhältnis, kein Anspruch auf Urlaub, sofern man im Leistungsbezug steht.
Jedoch gibt es die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen bis zu drei Kalenderwochen sogenannte "Ortsabwesenheit" zu beantragen.
Klären Sie Ihr Anliegen immer zuerst mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner.
Als Bürgergeld-Empfänger/-in sind Sie verpflichtet, die Termine im Jobcenter wahrzunehmen.
Sollten Sie zu einem Termin aus Krankheitsgründen nicht erscheinen können, müssen Sie, wie bei einem regulären Arbeitsverhältnis auch, eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.
Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) werden nur auf Antrag und befristet erbracht.
Einen Anspruch auf Leistungen haben Antragsteller, die
Leistungen können auch Personen erhalten, die mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer so genannten Bedarfsgemeinschaft leben, das heißt, im gleichen Haushalt zusammen leben und den Haushalt wirtschaftlich gemeinsam betreiben.
Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören z. B:
Keinen Anspruch auf Leistungen haben z.B.,
Zum Einkommen zählen grundsätzlich alle Einnahmen in Geld, die Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft während des Bewilligungszeitraums erzielen, wie zum Beispiel:
Bestimmten Personengruppen wird ein Mehrbedarf zugestanden, der nicht durch die so genannte Regelleistung abgedeckt ist. Diese Leistungen können in Form von Pauschalbeträgen unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden – beispielsweise für:
Arbeitsgelegenheiten sind Beschäftigungen auf dem sogenannten 2. Arbeitsmarkt (öffentlich geförderte Beschäftigung) für Personen, die seit längerer Zeit arbeitslos sind.
Im Rahmen einer solchen Beschäftigung können Sie wieder wertvolle Arbeitserfahrung sammeln, im Team mit Kolleginnen und Kollegen arbeiten und Ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern.
Es handelt sich um sinnvolle Tätigkeiten in unterschiedlichen Berufsfeldern. Die Arbeitsgelegenheit kann auch mit einem Qualifizierungsanteil gekoppelt werden; ebenso stehen Ihnen Sozialpädagogen zu Seite.
Die Beschäftigung im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit ist eine Chance – entscheidend ist, was Sie daraus machen. Insbesondere für Menschen mit starken gesundheitlichen Einschränkungen, die nicht Vollzeit arbeiten können, sind Arbeitsgelegenheiten in einem geschützten Umfeld und mit besonderer Betreuung ein Weg, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Leistungen:
Während der Arbeitsgelegenheit erhält die/ der Beschäftigte folgende Leistungen:
In einer Vereinbarung wird zwischen Ihnen und Ihrem Ansprechpartner im Jobcenter festgehalten, wie Ihre Eingliederung in Arbeit erreicht wird.
Diese so genannte Eingliederungsvereinbarung legt fest, wie Sie sich an diesem Vorhaben beteiligen.
Die gesetzlich vorgeschriebene Eingliederungsvereinbarung soll für die Dauer von sechs Monaten abgeschlossen, bei Bedarf angepasst und nach Ablauf der vereinbarten Zeit fortgeschrieben werden.
Bei Ihrer persönlichen Vorsprache bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Ab dem Zeitpunkt der Antragstellung sind Sie verpflichtet, Änderungen mitzuteilen.
Dies betrifft sowohl Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen (zum Beispiel Umzug, Heirat) als auch Änderungen im Zusammenhang mit Einkommen und Vermögen (zum Beispiel Arbeitsaufnahme, Rentenbeginn).
Sollten Sie unsicher sein, ob Sie eine Änderung mitteilen müssen, wenden Sie sich an die Mitarbeiter des Jobcenters Goslar.
Hier erhalten Sie – auch zu den erforderlichen Unterlagen – die entsprechende Auskunft.
Es gilt zunächst der Grundsatz, dass alle verwertbaren Vermögensgegenstände bei der Prüfung der Eigenleistungsfähigkeit zu berücksichtigen sind.
Zum Vermögen zählen somit beispielsweise:
Ein Teil davon ist jedoch geschützt, das heißt es wird nicht als Vermögen berücksichtigt.
Dazu gehört zum Beispiel:
Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
Maßgebend für einen eventuellen Leistungsanspruch ist der Tag der Antragstellung. Für Zeiten davor können Sie grundsätzlich keine Leistungen erhalten. Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wirkt jedoch auf den Ersten des Monats zurück.
Arbeitslosengeld II erhalten Sie nur, wenn Sie den Antrag ausfüllen und abgeben. Ein bloßes Herunterladen der im Internet eingestellten Antragsformulare stellt keine Antragstellung dar.
Die Rückwirkung der Antragstellung auf den Ersten des Monats bedeutet, dass Sie, wenn alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen, trotz der Antragstellung z.B. am 15. des Monats, schon ab dem 1. des Monats Arbeitslosengeld II erhalten können. Bitte beachten Sie dabei, dass auch Ihr Einkommen/Vermögen ab diesem Zeitpunkt berücksichtigt wird und dass für bestimmte Leistungen (z.B. für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt oder Bildungs- und Teilhabeleistungen) ein gesonderter Antrag zu stellen ist.
Das Jobcenter übernimmt Unterkunfts- und Heizkosten soweit sie angemessen sind. Ob die Kosten angemessen sind, richtet sich in erster Linie nach der Zahl der Familienangehörigen, dem örtlichen Mietniveau und den Möglichkeiten des örtlichen Wohnungsmarktes. Im Landkreis Goslar gelten Mietobergrenzen, die Sie gern bei den Mitarbeitern des Jobcenters erfragen können.