Bestimmten Personengruppen wird ein Mehrbedarf zugestanden, der nicht durch die so genannte Regelleistung abgedeckt ist.
Diese Leistungen können in Form von Pauschalbeträgen unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden – beispielsweise für:
- werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche,
- Alleinerziehende, abhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder,
- behinderte Menschen, die bereits bestimmte Förderungen erhalten,
- Menschen, die aus medizinischen Gründen eine spezielle Ernährung brauchen.