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Sozialversicherung

Kranken- und Pflegeversicherung

Für alle Antragsteller, denen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bewilligt werden, stellt das Jobcenter Goslar eine Kranken- und Pflegeversicherung sicher. Eine Kranken- und Pflegeversicherung erfolgt nicht für Personen, die Leistungen zur Grundsicherung von Arbeitsuchenden als Darlehen erhalten oder denen lediglich Leistungen für eine Erstausstattung der Wohnung oder für Bekleidung einschließlich Schwangerschaft und Geburt gewährt wird.

Das Jobcenter meldet Sie grundsätzlich bei der gesetzlichen Krankenkasse an, bei der Sie vor dem Bezug kranken- und pflegeversichert waren und führt die Beiträge direkt an die gesetzliche Krankenkasse ab.

Rentenversicherung

Wenn Sie erwerbsfähig sind und Bürgergeld erhalten, meldet das Jobcenter Goslar die Anrechnungszeiten zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Über die an den Rentenversicherungsträger gemeldeten Zeiten des Bezuges von Bürgergeld werden Sie zum Ende des Leistungsbezuges bzw. zum Jahreswechsel schriftlich informiert.