Die behördlichen Datenschutzbeauftragten (bDSB) wirken auf die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen im Jobcenter hin.
Ihre Aufgaben sind u.a. die Beratung zum Datenschutz, die Kontrolle der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, die Unterstützung von Betroffenen bei der Wahrnehmung ihrer Datenschutzrechte sowie die Schaffung von Transparenz in der Datenverarbeitung. Die behördlichen Datenschutzbeauftragten handeln weisungsfrei und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Sollten Sie Fragen oder Anregungen zum Umgang des Jobcenters mit Ihren persönlichen Daten haben, hilft Ihnen unsere Datenschutzbeauftragte Frau Schade gerne weiter.