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Trägerversammlung
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Trägerversammlung

Die Trägerversammlung besteht paritätisch aus Vertreterinnen und Vertretern des Landkreises Goslar und der Agentur für Arbeit Braunschweig-Goslar.

Vorsitzende der Trägerversammlung ist die Erste Kreisrätin des Landkreises Goslar, Frau Regine Breyther.

Die Trägerversammlung bestimmt unter Beachtung der Zielvorgaben der beiden Träger des Jobcenters die strategischen Leitlinien und die Ziele der gemeinsamen Einrichtung, sie entscheidet aber auch über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten der gemeinsamen Einrichtung.

Sie trifft somit insbesondere folgende Entscheidungen:

  1. die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers,
  2. der Verwaltungsablauf und die Organisation,
  3. die Änderung des Standorts der gemeinsamen Einrichtung,
  4. die Entscheidungen nach § 6 Absatz 1 Satz 2 und § 44b Absatz 4, ob einzelne Aufgaben durch die Träger oder durch Dritte wahrgenommen werden,
  5. die Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten,
  6. die Arbeitsplatzgestaltung,
  7. die Genehmigung von Dienstvereinbarungen mit der Personalvertretung,
  8. die Aufstellung des Stellenplans und der Richtlinien zur Stellenbewirtschaftung,
  9. die grundsätzlichen Regelungen der innerdienstlichen, sozialen und persönlichen Angelegenheiten der Beschäftigten.