Die behördlichen Datenschutzbeauftragten wirken auf die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen im Jobcenter hin.
Ihre Aufgaben sind u.a. die Beratung zum Datenschutz, die Kontrolle der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, die Unterstützung von Betroffenen bei der Wahrnehmung ihrer Datenschutzrechte sowie die Schaffung von Transparenz in der Datenverarbeitung. Die behördlichen Datenschutzbeauftragten handeln weisungsfrei und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Sollten Sie Fragen oder Anregungen zum Umgang des Jobcenters mit Ihren persönlichen Daten haben oder der Meinung sein, dass in Ihrem Fall der Datenschutz missachtet worden ist, hilft Ihnen unsere Datenschutzbeauftragte Frau Meyer gerne weiter.
Weitere Details können Sie den nachfolgenden Dokumenten entnehmen:
Datenschutz im Jobcenter Version 2.0 [PDF-Dokument: 3.2 MB]
Informationen zur Datenerhebung nach Art. 13 und 14 DSGVO [PDF-Dokument: 108 kB]