Was zählt alles zum Vermögen?

Es gilt zunächst der Grundsatz, dass alle verwertbaren Vermögensgegenstände bei der Prüfung der Eigenleistungsfähigkeit zu berücksichtigen sind.

Zum Vermögen zählen somit beispielsweise:

  • Autos,
  • Immobilien,
  • Bankguthaben,
  • Bargeld,
  • Schecks,
  • Wertpapiere,
  • Aktien,
  • Fonds-Anteile,
  • Sparbriefe,
  • Bausparverträge
  • und Schenkungen der vergangenen zehn Jahre.

Ein Teil davon ist jedoch geschützt, das heißt es wird nicht als Vermögen berücksichtigt.

Dazu gehört zum Beispiel:

  • angemessener Hausrat,
  • ein angemessenes Auto,
  • Wohnen im eigenen angemessenen Haus oder der eigenen angemessenen Wohnung.