Was zählt alles zum Vermögen?
Es gilt zunächst der Grundsatz, dass alle verwertbaren Vermögensgegenstände bei der Prüfung der Eigenleistungsfähigkeit zu berücksichtigen sind.
Zum Vermögen zählen somit beispielsweise:
- Autos,
- Immobilien,
- Bankguthaben,
- Bargeld,
- Schecks,
- Wertpapiere,
- Aktien,
- Fonds-Anteile,
- Sparbriefe,
- Bausparverträge
- und Schenkungen der vergangenen zehn Jahre.
Ein Teil davon ist jedoch geschützt, das heißt es wird nicht als Vermögen berücksichtigt.
Dazu gehört zum Beispiel:
- angemessener Hausrat,
- ein angemessenes Auto,
- Wohnen im eigenen angemessenen Haus oder der eigenen angemessenen Wohnung.