Was sind Mitwirkungspflichten?
Ab dem Zeitpunkt der Antragstellung sind Sie verpflichtet, Änderungen mitzuteilen.
Dies betrifft sowohl Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen (zum Beispiel Umzug, Heirat) als auch Änderungen im Zusammenhang mit Einkommen und Vermögen (zum Beispiel Arbeitsaufnahme, Rentenbeginn).
Sollten Sie unsicher sein, ob Sie eine Änderung mitteilen müssen, wenden Sie sich an die Mitarbeiter des Jobcenters Goslar.
Hier erhalten Sie – auch zu den erforderlichen Unterlagen – die entsprechende Auskunft.