Was ist eine Arbeitsgelegenheit?

Arbeitsgelegenheiten sind Beschäftigungen auf dem sogenannten 2. Arbeitsmarkt (öffentlich geförderte Beschäftigung) für Personen, die seit längerer Zeit arbeitslos sind.

Im Rahmen einer solchen Beschäftigung können Sie wieder wertvolle Arbeitserfahrung sammeln, im Team mit Kolleginnen und Kollegen arbeiten und Ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern.

Es handelt sich um sinnvolle Tätigkeiten in unterschiedlichen Berufsfeldern. Die Arbeitsgelegenheit kann auch mit einem Qualifizierungsanteil gekoppelt werden; ebenso stehen Ihnen Sozialpädagogen zu Seite.

Die Beschäftigung im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit ist eine Chance – entscheidend ist, was Sie daraus machen. Insbesondere für Menschen mit starken gesundheitlichen Einschränkungen, die nicht Vollzeit arbeiten können, sind Arbeitsgelegenheiten in einem geschützten Umfeld und mit besonderer Betreuung ein Weg, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Leistungen:

Während der Arbeitsgelegenheit erhält die/ der Beschäftigte folgende Leistungen:

  • Arbeitslosengeld II (wie bei Arbeitslosigkeit)
  • Aufwandspauschale (1,50 Euro pro geleisteter Arbeitsstunde, das macht bei 30 Stunde/ Woche rund 180 Euro/ Monat)