Was gilt alles als Einkommen?
Zum Einkommen zählen grundsätzlich alle Einnahmen in Geld, die Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft während des Bewilligungszeitraums erzielen, wie zum Beispiel:
- Erwerbseinkommen
- Lohnnachzahlungen
- Weihnachts- und Urlaubsgeld
- Arbeitslosengeld oder Krankengeld
- Steuererstattungen
- Unterhaltsleistungen
- Kindergeld
- Kapital- und Zinserträge
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung