Muss ich zu Terminen beim Jobcenter erscheinen?
Als Bürgergeld-Empfänger/-in sind Sie verpflichtet, die Termine im Jobcenter wahrzunehmen.
Sollten Sie zu einem Termin aus Krankheitsgründen nicht erscheinen können, müssen Sie, wie bei einem regulären Arbeitsverhältnis auch, eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.