Darf ich Als Leistungsbeziehender in den Urlaub fahren?

Grundsätzlich besteht, anders als bei einem Arbeitsverhältnis, kein Anspruch auf Urlaub, sofern man im Leistungsbezug steht.

Jedoch gibt es die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen bis zu drei Kalenderwochen sogenannte "Ortsabwesenheit" zu beantragen.

Klären Sie Ihr Anliegen immer zuerst mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner.