Bin ich während des Bezuges von Grundsicherungsleistungen krankenversichert?
Wenn Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, werden Sie durch den zuständigen Träger der Grundsicherung kranken- und pflegeversichert.
Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden direkt an den Sozialversicherungsträger überwiesen.