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Wichtiger Hinweis zu Ihrem Antrag auf Grundsicherungsgeld ab 01.07.2026
Mit der Einführung des Grundsicherungsgeldes gelten ab 01.07.2026 neue Regeln bei der Berücksichtigung von Vermögen.
Bitte füllen Sie zusätzlich zu Ihrem Weiterbewilligungsantrag (Anlage WBA) auch immer die "Anlage VM" aus und fügen Sie diese Ihrem Antrag auf Weitergewährung von Leistungen mit bei. Dies gilt uneingeschränkt für alle Neu- und Weitergewährungsanträge für die Zeit ab 01.07.2026.
"Warum benötigt Ihr Jobcenter diese Unterlagen von Ihnen?"
Der Gesetzesgeber hat am 22. April 2026 die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende beschlossen und erneut Änderungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vollzogen.
Der Begriff Bürgergeld fällt weg; es bleibt "Grundsicherung für Arbeitsuchende". Im Rahmen einer Übergangsregelung kann bis zum 31.12.2026 der Begriff Bürgergeld weiter genutzt werden, das heißt entsprechende Antragsvordrucke mit der Begrifflichkeit Bürgergeld können weiter ohne Einschränkung von Ihnen genutzt werden. Ab voraussichtlich Oktober 2026 stehen Ihnen dann die neuen Antragsvordrucke uneingeschränkt zum Download zur Verfügung.
Mit der Einführung des neuen Grundsicherungsgeldes (vormals: Bürgergeld) gelten zudem ab dem 01.07.2026 neue Regeln bei der Berücksichtigung von Vermögen.
Die mit Einführung des Bürgergeld eingeführte Karenzzeit für das Schonvermögen entfällt. Ausnahme: Es verbleibt der Schutz selbstbewohnter Immobilien unabhängig von der Wohnfläche während der einjährigen Karenzzeit.
Es werden zudem neue, vom Lebensalter abhängige Freibeträge pro Person in der Bedarfsgemeinschaft eingeführt. Diese betragen:
Bis Vollendung des 30. Lebensjahres: 5.000,00 €
Ab dem 31. Lebensjahr: 10.000,00 €
Ab dem 41. Lebensjahr: 12.500,00 €
Ab dem 51. Lebensjahr: 20.000,00 €
Der erhöhte Freibetrag gilt ab Beginn des Monats, in dem die jeweilige Altersgrenze erreicht wird. Eine Übertragung ungenutzter Freibeträge zwischen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft ist unverändert möglich.
Ihr Jobcenter hat die Anspruchsvoraussetzungen und die Rechtmäßigkeit der Leistungserbringung anhand vorhandener Vermögenswerte zu jeder Antragstellung neu zu prüfen. Die Anlage VM (Vermögen) muss deshalb infolge der verringerten Vermögensfreibeträge zwingend eingereicht werden.
Haben Sie weitere Fragen zur Anrechnung und Berücksichtigung von Vermögen? - Sprechen Sie uns gerne an!
jobcenter.digital
Weiterbewilligungsantrag (Anlage WBA)
Vermögen (Anlage VM)
15.07.2025: Bald keine Einlösung von Schecks mehr möglich
Sie können bald keine Schecks mehr einlösen. Die Postbank schließt ihre Filialen. Gehen Sie bitte zu einer Bank Ihrer Wahl. Richten Sie sich ein Konto ein! Grundsätzlich hat jede Person einen Anspruch auf ein Konto.
Wenn Sie ein Konto eingerichtet haben, teilen Sie uns bitte schnell Ihre Bankverbindung mit. Dann können wir das Geld an Sie überweisen. Ab Oktober erfolgt keine Auszahlung per Scheck mehr!
Wenn Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gerne an uns.
06.06.2025: Start des Digi-Büros
Am Montag, 16.06.2025 eröffnet das Digi-Büro in der Hauptstelle des Jobcenters Goslar. Hier helfen Ihnen die Mitarbeitenden bei der Einrichtung des Online-Zuganges oder unterstützen Sie bei der Anwendung der digitalen Services. Hier finden Sie weitere Informationen.