Sie sind ein vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannter Flüchtling und können nun beim Jobcenter Leistungen nach dem SGB II beantragen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen für Ihren Start in das Berfusleben und diverse Ansprechpartner.
Jeder Flüchtling hat den Anspruch auf eine adäquate Unterbringung, Verpflegung und Betreuung. Außerdem hat jeder Flüchtling neben dem Recht auf Unterbringung auch einen Anspruch auf all jene Leistungen, die ihm nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zustehen. Dieses Bundesgesetz regelt die Höhe und Form von Leistungen zur Sicherung des Grundbedarfs: Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt, Taschengeld für persönliche Bedürfnisse im Alltag, Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt. Natürlich haben Flüchtlinge auch einen Anspruch auf eine ausreichende medizinische Versorgung.
Die Zugangsmöglichkeiten zum Arbeitsmarkt hängen maßgeblich vom aktuellen Aufenthaltsstatus ab:
Grundsätzlich haben alle in Niedersachsen lebenden Kinder die Pflicht und das Recht, eine Schule zu besuchen. Flüchtlingskinder im schulpflichtigen Alter werden in den Schulbetrieb integriert und erhalten meist zusätzlichen Deutschunterricht und/oder besuchen spezielle Sprachlernklassen.
Sie möchten Deutsch lernen oder Ihre Deutschkenntnisse erweitern? Informationen zu Sprach- und Integrationskursen finden Sie bei folgenden Ansprechpartnern:
Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Bei Fragen zu Ihrer Vermittlung in den Arbeitsmarkt oder Fördermöglichkeiten wenden Sie sich an Ihren/ Ihre Arbeitsvermittler/in.
Sollten Sie darüber hinaus Hilfestellung benötigen, informieren Sie sich bei den Beratungsstellen der Region.