Mehrbedarfe

Bestimmten Personengruppen wird ein Mehrbedarf zugestanden, der nicht durch die so genannte Regelleistung abgedeckt ist.

Diese Leistungen können in Form von Pauschalbeträgen unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden – beispielsweise für:

  • werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche,
  • Alleinerziehende, abhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder,
  • behinderte Menschen, die bereits bestimmte Förderungen erhalten,
  • Menschen, die aus medizinischen Gründen eine spezielle Ernährung brauchen.