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Antragstellung
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Antragstellung

Maßgebend für einen eventuellen Leistungsanspruch ist der Tag der Antragstellung. Für Zeiten davor können Sie grundsätzlich keine Leistungen erhalten. Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wirkt jedoch auf den Ersten des Monats zurück.

Arbeitslosengeld II erhalten Sie nur, wenn Sie den Antrag ausfüllen und und hier im Hause abgeben. Gerne können Sie auch den Postweg oder Jobcenter.Digital nutzen.
Ein bloßes Herunterladen der im Internet eingestellten Antragsformulare stellt keine Antragstellung dar.